Häufige Fragen
FAQ · Förderung, Ablauf, Kosten
Antworten auf häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten rund um Förderung, Kosten und Ablauf Ihrer Energieberatung. Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort zu öffnen.
Förderung und Kosten
Wird die Energieberatung gefördert?
Ja. Für den Sanierungsfahrplan (iSFP) übernimmt das BAFA 50 % des Honorars, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € ab drei Wohneinheiten. Den BAFA-Antrag stelle ich für Sie.
Auch die Baubegleitung wird gefördert: bei Einzelmaßnahmen mit 50 % vom BAFA (bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis 2.500 € Zuschuss), bei einer Effizienzhaus-Sanierung mit 50 % von der KfW (förderfähig bis 10.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern).
Was kostet ein Sanierungsfahrplan?
Ihr Eigenanteil nach Abzug des BAFA-Zuschusses:
- Einfamilienhaus: 650 € (Honorar 1.300 €)
- Zweifamilienhaus: 850 € (Honorar 1.500 €)
- Mehrfamilienhaus mit 3 bis 5 Wohneinheiten: ab 1.700 € (Honorar ab 2.550 €)
Alle Preise finden Sie unter Leistungen und Preise.
Was bringt mir ein Sanierungsfahrplan?
Er zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Haus sinnvoll modernisieren. Außerdem steigen mit iSFP die förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit und Jahr. Seit 21.07.2026 gibt es zusätzlich 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus, allerdings nur auf den Teil der Kosten über 30.000 €.
Der Fahrplan gilt 15 Jahre als Grundlage für den Bonus.
Wie wird ein Heizungstausch gefördert?
Über die KfW (Programm 458): 30 % Grundförderung für eine Heizung mit erneuerbaren Energien, mit Boni bis 70 %. Selbst nutzende Eigentümer erhalten zum Beispiel den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 %.
Die Bestätigung zum Antrag und die Bestätigung nach Durchführung erstelle ich für 450 €. Mehr zum Heizungstausch
Sind Ihre Preise Brutto- oder Nettopreise?
Alle Preise sind Endpreise. Als Kleinunternehmerin gemäß § 19 UStG berechne ich keine Umsatzsteuer.
Ablauf
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
- Anfrage: Sie melden sich per Formular, Telefon oder E-Mail.
- Erstgespräch: Wir prüfen gemeinsam Ihre Möglichkeiten und die passende Förderung.
- Bestätigung zum Antrag (BzA): Ich erstelle die BzA, damit Ihr Förderantrag gestellt werden kann.
- Umsetzung: Ich erstelle Ihren Sanierungsfahrplan oder begleite Ihr KfW- bzw. BAFA-Vorhaben bis zum Abschluss.
Wann muss ich den Förderantrag stellen?
Immer vor Beginn der Arbeiten. Bei Einzelmaßnahmen muss die BzA vorliegen, bevor Sie den Auftrag erteilen. Bei KfW-Krediten muss sie vorliegen, bevor Sie den Kredit beantragen. Beim Heizungstausch braucht der Liefer- und Leistungsvertrag eine Förderbedingung, danach stellen Sie den Antrag bei der KfW.
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Für den Sanierungsfahrplan und die Effizienzhaus-Sanierung setze ich verwertbare, bemaßte Pläne des Gebäudes voraus. Ein Aufmaß und Bauteilöffnungen sind nicht enthalten.
Neubau und QNG
Wann sollte ich Sie beim Neubau einbinden?
Am besten ab Planungsbeginn. Die Bestätigung zum Antrag muss vorliegen, bevor Sie den Kredit über Ihre Bank beantragen und mit dem Bau beginnen.
Wie viel Kredit gibt es für einen Neubau?
Im Programm Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298) bis 100.000 € je Wohneinheit für ein Effizienzhaus 40, mit QNG-Siegel bis 150.000 €. Dafür reicht QNG-PLUS. Mehr zum Neubau
Brauche ich für die Sonderabschreibung nach § 7b das QNG-Siegel?
Ja. Die Sonderabschreibung für neuen Mietwohnraum von bis zu 5 % pro Jahr in den ersten vier Jahren setzt das QNG-Siegel voraus. Details klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Mehr zur QNG-Zertifizierung
Energieausweis
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Zehn Jahre. Er ist Pflicht bei Neubau, Verkauf und Neuvermietung.
Ihre Frage war nicht dabei?
Im Erstgespräch klären wir Ihre Fragen und die passende Förderung.
Stand der Förderangaben: November 2026. Förderbedingungen können sich ändern, den aktuellen Stand nenne ich Ihnen im Erstgespräch.

